Steuerrückzahlung maximieren: Mehr Geld vom Finanzamt

Mit dem Jahresende wird auch die Steuererklärung vorbereitet – eine unangenehme Tätigkeit für viele. Allerdings handelt es sich hierbei auch um eine Chance, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erhalten. Viele Ausgaben können nämlich von der Steuer abgesetzt werden.

Ob Home-Office, Altersvorsorge, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Werbungskosten – all diese Positionen können geltend gemacht werden. In diesem Ratgeber wird geschildert, wie das genau funktioniert und welche Software sich dafür eignen könnte.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss, wenn sich im Rahmen des Grundfreibetrages bewegt wird. Diese Werte ändern sich regelmäßig, so lag der Betrag bei Singles bei 9.408 Euro im Jahr 2019 – bei verheirateten liegt dieser Wert bei 18.816 Euro.

Wenn sich in der Steuerklasse 1 befunden wird, dann behält bereits der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab, somit muss auch keine Steuererklärung abgegeben werden. Sofern als Arbeitnehmer weitere Ausgaben entstanden sind, wie zum Beispiel durch Sonderausgaben oder Werbungskosten, dann sollte eine Steuererklärung dennoch abgegeben werden.

Eine Software zur Online Steuererklärung kann dabei helfen, die Positionen zu ermitteln und festzustellen, ob denn überhaupt mehr Steuern gezahlt worden sind, als eigentlich nötig gewesen wäre. Der verlinkte Ratgeber hat hierfür fünf bekannte Programme verglichen und alle Vorteile innerhalb einer übersichtlichen Auflistung aufgeführt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Es ist gleich, ob es sich um eine Handwerkerleistung handelt oder um einen Pflegedienst beziehungsweise um eine Haushaltshilfe. Hieraus ergeben sich kosten, welche unter bestimmten Voraussetzungen dann auch eine Steuerermäßigung zur Folge haben. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zum Beispiel:

– Gartenpflege

– Renovierungskosten

– Zubereitung von Mahlzeiten

– Hausmeisterdienste

– Betreuungskosten

Werbungskosten: Für jeden Arbeitnehmer interessant

Die Werbungskosten sind für fast jeden Arbeitnehmer interessant, welche verschiedene Aufwendungen haben, um einen Beruf ausüben zu können. Dies beinhaltet Fortbildungen, berufliche Versicherungen, Dienstreisen, den täglichen Weg zur Arbeit (Fahrtenbuch sollte beigelegt werden) und Ausgaben für Arbeitskleidung.

Damit es für das Finanzamt und für jeden einzelnen einfacher wird, berechnet das Finanzamt eine Pauschale von 1.000 Euro als Werbungskosten, worüber kein Nachweis erbracht werden muss. Dieser Betrag wird entsprechend automatisch von dem versteuerten Einkommen abgezogen. 

Übrigens zählen auch Umzüge, doppelte Haushaltsführung, Internet- und Telefonkosten, Verpflegungsmehraufwand und Arbeitsmittel hierunter. Eine professionelle Steuersoftware ermöglicht darüber einen Überblick. 

Krankheitskosten zurückerstattet bekommen?

Außergewöhnliche Belastungen können durch Krankheitskosten entstehen, diese können beim Finanzamt auch eingereicht werden, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überstiegen wird. Die Grenze wird anhand des Familienstandes, Kinderanzahl und Höhe des Einkommens gemessen.

Unter anderem diese Posten zählen als Krankheitskosten:

– Krankenhauskosten

– Fahrtkosten

– Augen-Laser-Operation

– Ausgaben für ambulante oder stationäre Behandlung

– Hilfs-, Heil- und Arzneimittel nach Verordnung

Staat unterstützt bei der Altersvorsorge

Zusätzlich möchte der Staat dafür sorgen, dass eine Altersarmut nicht eintreffen wird. So unterstützt der Staat bei der Altersvorsorge auch hinsichtlich Steuervergünstigungen. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Formen genauer ein.

Betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland beinhaltet das Alterssicherungssystem auch die betriebliche Altersvorsorge, welche sozusagen das zweite Standbein darstellt. Als Arbeitnehmer resultiert daraus entsprechend eine weitere Absicherung. Deutschland hatte 2002 eingeführt, dass ein Teil des Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge einfließen darf.

Sofern ein Arbeitsverhältnis besteht, dann werden die geförderten Vorsorgevarianten interessant. Wenn nicht, dann liegt man wahrscheinlich innerhalb des Grundfreibetrags von 8.820 Euro im Jahr, weshalb generell keine Steuern gezahlt werden müssen. 

Riesterrente

Die Riesterrente besteht seit 2002 und soll eine zusätzliche private Altersvorsorge schaffen, welche durch staatliche Zulagen unter Umständen auch weiterhin attraktiv sein könnte. Die jährliche Förderung liegt derzeit noch bei 154 Euro im Jahr als Grundzulage. 

Rürup-Rente für Selbstständige

Mit der Rürup-Rente hat der Staat auch ein gefördertes Angebot für Selbstständige, sofern der jährliche Einkommenssteuergrundfreibetrag nicht überschritten wird. Daraus können auch steuerliche Vorteile erzielt werden.