Baukindergeld

Baukindergeld – die wichtigsten Informationen

 In keinem euroäpischen Land gibt es so wenig Haus- und Wohnungseigentümer wie in Deutschland. Deutschland ist ein Land der Mieter. Doch gerade der Wohnungsmarkt ist in vielen Regionen in Deutschland angespannt. Um gerade Familien den Weg in das Eigenheim zu erleichtern, wurde von der Bundesregierung das Baukindergeld und andere KfW – Programme eingeführt. Seit September 2018 kann es beantragt werden und seit März 2019 wird es ausbezahlt. Doch was bekommt man?

Die Förderhöhen 

Das Baukindergeld richtet sich ausschließlich an Familien. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Familie mit einem Kind erhält zum Beispiel ein Baukindergeld in der Höhe von 1200 Euro im Jahr. Gezahlt wird dieses Geld über einen Zeitraum von 10 Jahren, was einer Fördersumme von 12.000 Euro entsprechen würde. Ist ein zweites Kind vorhanden, steigt die Förderung auf 2400.00 Euro im Jahr, beim dritten Kind auf 3600 Euro und für jedes weiteres Kind gibt es nochmals 1200 Euro im Jahr. Eine Familie mit drei Kindern erhält in zehn Jahren eine Förderung von 36.000 Euro. 

Das sind die Voraussetzungen 

Doch um diese Förderung erhalten zu können, muss man die Voraussetzungen erfüllen. So darf das Haushaltseinkommen der Eltern einen Betrag von 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag wird entsprechend durch Freibeträge für die Kinder erhöht. Pro Kind wird wird hier ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Bei der Berechnung vom Haushaltseinkommen wird nahezu alles berücksichtigt. So wird beim Haushaltseinkommen zum Beispiel auch das Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen, aber auch Arbeitslosengeld und Elterngeld entsprechend berücksichtigt. Zu den Kindern gibt es noch Vorgaben, wie das sie im selben Haushalt leben müssen und auch nicht volljährig sein dürfen. 

Auf den Zeitraum kommt es an

Um die Förderung erhalten zu können, muss man aber auch weitere Voraussetzungen erfüllen. So erfolgt die Förderung nur dann, wenn es sich um einen sogenannten Ersterwerb handelt. Hat man schon eine Immobilie, so ist eine Inanspruchnahme der Förderung nicht möglich. Auch muss man die Immobilie bereits gekauft haben oder wenn man bauen möchte, muss die Baugenehmigung für den Bau schon vorliegen. Hinsichtlich der Baugenehmigung muss man beachten, diese muss zwischen dem 01.01.2018 und spätens dem 31.12.2020 liegen. Das hat den Hintergrund, dass die Förderung im Beantragungszeitraum und Höhe vom Fördertopf begrenzt ist. So ist dieser nämlich auf eine maximale Höhe von 2 Milliarden Euro begrenzt. Wer daher mit dem Gedanken der Inanspruchnahme dieser Förderung spielt, der sollte sich beeilen. 

Sonderfall Bayern 

Wenn man in Bayern als Familie lebt, so gibt es hier einen Sonderfall. Hier kann man nämlich nicht nur die Förderung in Anspruch nehmen, vielmehr gibt es hier auch ein Baukindergeld-Plus sowie eine Eigenheimzulage. Das Baukindergeld-Plus sorgt für zusätzliche 300 Euro im Jahr pro Kind. Zudem gibt es noch die Eigenheimzulage die im Einzelfall bis zu 10.000 Euro einmalig ausmachen kann. Gerade wenn man in Bayern wohnt, sollte man sich hier neben den andere KfW-Programme, auch über diese Förderungen des Landes informieren. 

So kann man die Förderung beantragen 

Möchte man jetzt die Förderung in Anspruch nehmen, so erfolgt hier die Beantragung wie andere KfW-Programme auch, über die KfW Bank. Bei der Antragstellung muss man notwendige Unterlagen beifügen, wie zum Beispiel aktuelle Steuerbescheide zum Haushaltseinkommen, Bestätigung über den Erhalt von Kindergeld, Meldebestätigungen zur neuen Wohnadresse und letztlich auch eine Erklärung das es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt.