Erwerbstätige aus der EU genießen in allen Staaten der Europäischen Union die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Sie ist ein Kernbestandteil des Rechts der Union, welches für alle Staaten gleichermaßen verbindlich gilt.
Mit diesem recht hat ein jeder EU Bürgen das Recht bzw. die Möglichkeit vollkommen unabhängig von seinem Wohnort, eine Beschäftigung aufzunehmen und diese auszuüben, sowie es ein angehöriger des Staates die Möglichkeit dazu hat.
Wenn es also keine auf den Nationalitäten beruhende unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem betreffenden Land gibt, welche sich auf den Zugang zu einer Beschäftigung auswirken würde, kann die Möglichkeit zum Ausüben einer Beschäftigung wahrgenommen werden.
Auf welche Weise wirkt sich die Mobilität der Arbeitnehmer auf die sozialen Systeme der EU Mitgliedsstaaten aus? Eine große Mehrheit der EU Bürger, die in ein anderes Land gehen, möchten dort arbeiten. Dies soll die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleisten.
Ihre Beschäftigungsquote liegt, mit 68 % durchschnittlich höher als die der im jeweiligen Land ansässigen Beschäftigung. Diese liegt lediglich bei 65 %.
In der Mehrzahl der EU Mitgliedsstaaten tragen EU-Bürger in ihrer Funktion als Netto-Zahler zum Sozialsystem des EU-Mitgliedsstaates bei. Von ihnen wird mehr an Steuern und Sozialbeiträgen gezahlt als sie für Beträge durch Leistungen erhalten.
Vorteile welche die Arbeitnehmerfreizügigkeit bringt
Von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer profitieren sowohl die Menschen welche betroffen sind als auch die wirtschaftlichen Systeme in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Denn ein Mangel an Arbeitskräften kann auf diese Weise schneller ausgeglichen wird die Jobbörse Ausland bzw. EU Ausland häufig gefragt!
Auch deutschen Unternehmen hilft das. Denn angesichts der alternden Bevölkerung und des Fachkräftemangels sind qualifizierte Kräfte aus dem Ausland teils ein wichtiger Teil der Wirtschaft. In der EU sind derzeit trotz der Wirtschaftskrise ca. zwei Millionen Stellen nicht besetzt.
Was bedeutet die Arbeitnehmerfreizügigkeit des europäischen Personals?
Umfragen konnten zeigen, dass 56 % der EU Bürger die Freizügigkeit für die größte Errungenschaft halten, die es in der EU bislang gegeben hat.
Die Prozentzahl der Menschen in Deutschland die dieser Meinung sind, beträgt sogar 66 %.
Wer hat nach dem EU-Recht Anspruch auf Sozialhilfe
Nach dem EU-Recht ist klar geregelt, dass es ein Recht auf Freizügigkeit, nicht jedoch ein Recht auf Einwanderung in nationale Sozialsysteme gibt. Besondere Schutzvorkehrungen gelten für nicht erwerbstätige EU-Bürger. Wer darf innerhalb von EU-Staaten Sozialhilfe erhalten? Und welche Schutzvorkehrungen gelten dies bezüglich?
Es gilt grundsätzlich folgende Regel: Für den Erhalt von Sozialhilfe muss man als Bürger der EU entweder in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten oder aber seinen dauerhaften Mitgliedsstaat in einem EU-Staat haben. Während der ersten drei Monate ist das EU-Mitgliedsland nicht verpflichtet eingereisten Menschen Sozialhilfe zu gewährleisten.
Ab einem Zeitraum von drei Monaten bis 5 Jahren gilt: EU-Bürger, die nicht erwerbstätig sind, haben kaum einen Anspruch auf Sozialleistungen innerhalb der EU.Denn bevor ihnen das Recht auf Aufenthalt anerkannt wurde, mussten Sie gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen mussten, dass Sie über genügend finanzielle Eigenmittel verfügen.
Für den Fall der Verschlechterung ihrer finanziellen Situation nach der Einreise in ein EU-Land gelten Schutzmaßnahmen, die den Erhalt von Sozialhilfe betreffen.Nach einem Zeitraum von 5 Jahren kann ein solcher EU-Land Zuwanderer wie Bürger des jeweiligen Landes auch Sozialhilfe beantragen.
Ausnahmeregelungen sind innerhalb der EU für diesen Zeitraum nicht zulässig, können jedoch unter Umständen in dem Zeitraum davor geltend gemacht werden.
Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit
Arbeitnehmer sowie auch Selbstständige und die Familienangehörigen von ihnen sind innerhalb von EU-Staaten zu denselben Bedingungen versichert wie auch die Staatsangehörigen des EU-Landes.
Für Bürger, die nicht erwerbstätig sind, gilt folgende Regelung:
Der Wohnmitgliedsstaat ist lediglich in dem Fall dazu verpflichtet Schutz durch Sozialversicherung zu bieten, wenn die Personen welche betroffen sind einen strengen Test durchlaufen. Dieser muss einen Nachweis darüber erbringen welchen Bezug sie zu dem jeweiligen betroffenen EU-Mitgliedsstaat haben.