Baukindergeld

Baukindergeld

Baukindergeld

Was ist das und warum könntest du davon noch nicht gehört haben ?

Baukindergeld gibt es seit dem 18. September 2018. Es soll junge Familien dabei unterstützen Eigentum zu Erwerben oder zu Errichten. Da dieses soziale Förderung an Kindern gebunden ist, schließt es Missbrauch von Menschen aus, die nur das Interesse haben, sich an staatlichen Förderungen zu bereichern. Die Bundesregierung fördert dich und deine Familie mit bis zu 12.000 Euro auf 10 Jahre pro Kind. Das Kind darf bei Antragstellung nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Bedingungen werden nochmals gesondert dargestellt.

Hier einige Fakten zur schnellen Übersicht:

Baukindergeld gibt es seit dem 18. September 2018

Es wird bis zu 12.000 auf zehn Jahre pro Kind gefördert

Das Kind darf bei Antragstellung nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben

Der Antrag muss bis zum 31.12.2023 eingereicht werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf Baukindergeld

Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen bis zum 31.12.2020 vollendet sein, alle späteren Käufe und Genehmigungen können nicht berücksichtigt werden

Bedingungen, die erfüllt werden müssen um die soziale Förderungen zu bekommen

Auch wenn diese Förderung für jeden sein soll, sind starke Jobs von den Bedingungen bedroht. Denn es gibt Einkommensgrenzen von 75.000 Euro für den gesamten Haushalt zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Über diesen Betrag kann nicht gefördert werden. Außerdem muss gegeben sein, dass das Kind Kindergeld bezieht oder Kindergeldzuschlag berechtigt ist. Mit starken Jobs kann man mit geplanten Grenzen besser an Eigentum kommen.

Achtung es gibt noch weitere Einschränkungen

Bist du bereits in dein Eigentum eingezogen, hast du drei Monate Zeit um den Antrag zu stellen, bevor der Anspruch verfällt.

Baukindergeld verfällt auch bei Auszug, Scheidung oder Trennung. Das heißt, wenn du die Immobilie mit deiner Familie beziehst, solltest du im besten Fall, diese Familienkonstellation beibehalten. Denn auch dein zusätzlicher Nachwuchs kann nicht berücksichtigt werden, es gelten nur die Personen, die im Antrag stehen als relevant für die Förderung.

Besitzt du bereits Eigentum aus Erwerb oder Erbe kannst du bei Familiengründung und Zweiterwerb nicht auf die soziale Förderung von der Bundesregierung bestehen. Diese Förderung bezieht sich ausschließlich auf die erste Immobilie.

Einkommensgrenzen und Förderung im Überblick

75.000 Euro in der Basis

90.000 Euro mit einem Kind – 12.000 Euro Förderung

105.000 Euro mit zwei Kindern – 24.000 Euro Förderung

120.000 Euro Einkommen mit drei Kindern – 36.000 Euro Förderung

Es wird von Familien gesprochen, die bis zu 7 Kindern haben. Demnach dürfte die Familie 180.000 Euro verdienen und würde mit 84.000 Euro von der Bundesregierung begünstigt werden.

Die Zulagen gelten in jedem Bundesland gleich – außer in Bayern. Dort begünstigt das Bundesland Eigenheime mit zusätzlichen 10.000 Euro und einem monatlichen Zuschlag “Baukindergeld Plus” von 300 Euro im Monat. Das macht beispielhaft einen Unterschied in der sozialen Förderung bei zwei Kindern von 40.000 statt 24.000 Euro.

Auch wenn dieses soziale Förderung ein Plus für jede junge Familie sein kann, steht durch den großen Unterschied zu Bayern, die Förderung in der Kritik. Nur durch starke Jobs kann diese Differenz erstmal beglichen werden. Kümmere dich so bald wie möglich um die Antragstellung und um starke Jobs um ein Eigenheim besser finanzieren zu können und den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)